Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator?

Wir benötigen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Das Wort „SiGeKo“ hatte ich mal unter den Nebenkosten der Kostenberechnung gelesen – was sich allerdings dahinter verbirgt und was so was tatsächlich kostet – haben wir nun gelernt.

Im Grunde ist der Bauherr für die Einhaltung der Sicherheit und Gesundheit der Baustellenmenschen verantwortlich. Durch den Einsatz eines „SiGeKo“ beauftragt man einen Profi – der sich damit auskennt und die notwendigen Schritte umsetzt. Durch die Bestellung von so einem Koordinator, wird der Bauherr allerdings nicht von seiner Verantwortung entbunden, die Verpflichtung nach BaustellV zu erfüllen.

Das ganze kostet leider etwas über 2000 Euro, mit denen wir in der Kalkulation nicht wirklich gerechnet haben.

Bei der Frage, ob man nun tatsächlich so einen SiGeKo Menschen benötigt, gehen die Meinungen sehr stark auseinander.

Auf der Suche nach einem Vergleichsangebot habe ich mit einem Dienstleister gesprochen, der mir mitgeteilt hat, dass für ein EFH kein SiGeKo notwendig ist…

Es bleibt spannend.. 🙂

4 Gedanken zu „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator?“

  1. hey bastian, – das ist eine wirklich gute frage!!! bin gespannt wie die antwort ist! im studium ist das eine extra fortbildung, die uns architekten und bauings später kostbarer machen soll. ob es zwingend notwendig ist einen sigeko bei einem EFH zu bestellen, …. – glaube ich nicht – aber das ist gefährliches halbwissen. bin gespannt, was du herausbekommst!

  2. Hi Bastian, ich bin beileibe kein Profi, aber das höre ich zum ersten Mal. Es kann sein, dass die BauBG auf dich zukommt wegen der Unfallversicherung und eventuell brauchst du eine Bauhelferversicherung, falls du dir von Freunden und Verwandten helfen lässt. Aber eine SiGeKo? kann ich mir nicht vorstellen.

  3. Hallo,

    so – ich habe mich inzwischen nochmals informiert. Nach erneuter Rücksprache mit meinem Architekten und Bauleiter ist es leider tatsächlich so, dass laut Baustellenverordnung der Bauherr dazu verpflichtet ist, für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen SiGeKo zu beauftragen. D.h. es spielt tatsächlich keine Rolle, ob es ein EFH oder ein Hochhaus ist.

    Im Internet habe ich zudem noch eine sehr interessante und ausführliche Seite bei der Architektenkammer in NRW gefunden:
    http://www.aknw.de/aktuell/sonderthemen/sigeko/

    Wo kein Kläger, da kein Richter…. Ich gehe davon aus, dass es nur im Falle von einem Unfall dann doof ist, wenn der Bauherr sich nicht an das Gesetz gehalten hat.
    Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte tatsächlich das Geld investieren und einen SiGeKo beauftragen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert