Seit einer knappen Woche sie die fleissigen Arbeiter am Erdgeschoss. So wie es mir allerdings scheint, fehlen wohl inzwischen die Steine, weshalb derzeit die komplette Energie in die Abdichtung der Hangseite gesteckt wird.
Die Abdichtung erfolgt nach DIN 18195-6. D.h. gegen drückendes Wasser bzw. aufstauendes Sickerwasser. Die Verfüllung soll mittels Kalkschotter erfolgen – weshalb hier noch zusätzliche und weitere Massnahmen durchgeführt werden müssen. Was genau, hab ich nicht richtig verstanden. Dicht soll es jedenfalls werden. 🙂
Unglaublich aber wahr: Da wir uns für eine Gastherme entschieden haben, müssen wir neben der zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung noch Solar auf das Dach bringen. Die Idee von unserem Architekten war die Platzierung auf dem Carport. In Rücksprache mit unserem Heizungs-Menschen bestehen hier allerdings hohe Anforderungen an die Statik, weshalb empfohlen wird, die Module auf dem Dach des Hauses zu installieren. In Rücksprache mit dem Bauamt dürfen diese Module aber nur maximal in einem Winkel von 10° aufgestellt werden. Als Grundlage dient hier wohl der B-Plan. Ich frage mich, was der B-Plan mit dem Aufbau der Solaranlage (die ja für die Bauabnahme zwingend notwendig ist) zu tun hat.
Fazit: Wir wurden verdonnert, Solar auf das Dach zu bringen – aber das Bauamt erlaubt uns die Aufstellung nur in einem Winkel von 10°. Es zeichnet sich ab, dass wir im Winter, wenn es schneit, nun auch noch regelmässig die Module vom Schnee befreien müssen, damit diese nicht kaputt gehen. Aber kein Problem – wir wollten ja „damals“ ein Flachdach mit Kies und müssen das Dach nun begrünen. Somit können wir im Sommer das Dach von Unkraut befreien und im Winter die Solarmodule vom Schnee – praktisch! Wenn das so weiter geht, muss ich meinen Job kündigen, um Zeit für die regelmässigen und anstehenden Wartungen des Hauses zu haben. Doof nur, dass wir es dann wohl die Rate nicht mehr zahlen können – es muss also eine andere Lösung gefunden werden. 😉